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[OBF-420430-001-01]

Das ist die Schwierigkeit des Strafens überhaupt in einem Amt: Daß man neben der Wirksamkeit der Strafe auch die Rechtlichkeit bedenken möchte, die Rechtlichkeit aber verlangt, daß man auch an alle möglichen Folgen denken möchte – das ist ja bis ins letzte gar nicht möglich!

[OBF-411226-001-01]

Endlich! Endlich kann ich nun zu Dir kommen! Ja! Ich schrieb doch schon eine ganze Weile. An Kamerad K. ein paar Zeilen. Den Neujahrsbrief nach Oberfrohna und Kamenz. Und nun ist mein Schätzelein dran.