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[OBF-420430-001-01]

Das ist die Schwierigkeit des Strafens überhaupt in einem Amt: Daß man neben der Wirksamkeit der Strafe auch die Rechtlichkeit bedenken möchte, die Rechtlichkeit aber verlangt, daß man auch an alle möglichen Folgen denken möchte – das ist ja bis ins letzte gar nicht möglich!

[OBF-411109-001-01]

Du wirst es mit mir fühlen nachträglich, daß wir von alldem froh angeregt waren und recht zufrieden im Angesicht der untergehenden Sonne, der Bucht mit ihrer Stadt dahin marschierten auf der schönen, uns nun schon vertrauten Straße. Wir