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[OBF-420430-001-01]

Das ist die Schwierigkeit des Strafens überhaupt in einem Amt: Daß man neben der Wirksamkeit der Strafe auch die Rechtlichkeit bedenken möchte, die Rechtlichkeit aber verlangt, daß man auch an alle möglichen Folgen denken möchte – das ist ja bis ins letzte gar nicht möglich!

[OBF-420319-001-01]

Und doch weiß auch ich, daß es geschieht. Nicht genug damit, daß der Mann auf Jahre seiner Frau fern sein muß, bestimmt man daheim auch noch über Frau und Kind. Ist es nicht eigentlich furchtbar? Von der einen Seite ist es eine Freiheitsbeschneidung schroffster Art, von der anderen Ehrendienst am Volke.