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[OBF-420714-002-01]

Die Liebe, die mich beseelt, die rechtet nie. Ich habe Dich geliebt von Anbeginn, habe Dich geliebt, wie man nur einen Menschen lieben kann. Und dieses wundertiefe Erleben, es ist nie, nie mehr aus meinem Herzen fortzuwischen. Und mit aller Liebe zu Dir im Herzen werde ich einmal aus diesem Leben scheiden, das weiß ich so gewiß, wie Du mich liebst.

[OBF-420430-001-01]

Das ist die Schwierigkeit des Strafens überhaupt in einem Amt: Daß man neben der Wirksamkeit der Strafe auch die Rechtlichkeit bedenken möchte, die Rechtlichkeit aber verlangt, daß man auch an alle möglichen Folgen denken möchte – das ist ja bis ins letzte gar nicht möglich!