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[OBF-420430-001-01]

Das ist die Schwierigkeit des Strafens überhaupt in einem Amt: Daß man neben der Wirksamkeit der Strafe auch die Rechtlichkeit bedenken möchte, die Rechtlichkeit aber verlangt, daß man auch an alle möglichen Folgen denken möchte – das ist ja bis ins letzte gar nicht möglich!

[OBF-430212-002-02]

Darinnen erzählte ich Dir von dem Ausgang meiner Unterredung mit dem Ortsgruppenleiter. Ach Du! Herzelein! Komisch ist das doch. [...]