Zeige Ergebnisse 1 bis 2 von 2

[OBF-420430-001-01]

Das ist die Schwierigkeit des Strafens überhaupt in einem Amt: Daß man neben der Wirksamkeit der Strafe auch die Rechtlichkeit bedenken möchte, die Rechtlichkeit aber verlangt, daß man auch an alle möglichen Folgen denken möchte – das ist ja bis ins letzte gar nicht möglich!

[OBF-410813-002-01]

Du!! Herzlieb!! Wenn ich Siegfrieds Los bedenke und das Deine daneben – so werde ich ganz still und dankbar. Dann will der Schmerz unsrer Trennung kein Schmerz mehr sein.