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[OBF-420430-001-01]

Das ist die Schwierigkeit des Strafens überhaupt in einem Amt: Daß man neben der Wirksamkeit der Strafe auch die Rechtlichkeit bedenken möchte, die Rechtlichkeit aber verlangt, daß man auch an alle möglichen Folgen denken möchte – das ist ja bis ins letzte gar nicht möglich!

[OBF-380910-001-01]

Da es nun herbstet, denke ich mit einiger Sehnsucht an Oberfrohna zurück. Ich liebte es, von der Kaufunger oder Meinsdorfer Höfe oder von der Elzing über das weite, dämmernde Land zu sehen, wie es im Dunst und im Rauch der Kartoffelfeuer am Horizont mit dem Himmel in eins verschmolz in ein uferloses, schwermütiges Grau, vor dem sich einzelne Pappeln schwarz und düster abzeichneten.