Das ist die Schwierigkeit des Strafens überhaupt in einem Amt: Daß man neben der Wirksamkeit der Strafe auch die Rechtlichkeit bedenken möchte, die Rechtlichkeit aber verlangt, daß man auch an alle möglichen Folgen denken möchte – das ist ja bis ins letzte gar nicht möglich!
Von heut' an will ich meine Briefe nun doch nummerieren, damit Du weißt, daß keine Lücke ist in unsrer Korrespondenz. Aus Deinem lieben Brief vom 10.8., den ich heute Donnerstag erhielt, werde ich nämlich nicht ganz klar.